Feuermachen fällt aus wegen Klimawandel

 

Das Hantieren mit offenem Feuer ist wegen der anhaltenden Dürre leider absolut unverantwortbar.

Bitte schützt den Wald und verzichtet auf alles was brennt und glüht!

Waldbrand

Es mag schon fast überflüssig erscheinen wenn man darauf hinweist, dass der Umgang mit Feuer stets höchste Vorsicht erfordert. Einerseits passiert es schnell, dass man sich bei unsachgemäßem Umgang leichte, aber auch schwere Brandverletzungen zuzieht. Anderseits stellt ein außer Kontrolle geratenes Feuer eine Lebensgefährdung für alle andere dar. Anfang des Jahres 2017 wurden man Zeuge, wie am Jochberg in Bayern ein Lagerfeuer zweier Wanderern außer Kontrolle geriet. Erst einmal entfesselt, breiteten sich die Flammen nach monatelanger Trockenheit rasant aus und vernichteten ca. 100 Hektar Wald. Solche Katastrophen fallen selbstverständlich auch auf all jene zurück, die einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuer pflegen.

Rechtliche Grundlagen

Wir übernehmen weder für die Vollständigkeit, noch für die Korrektheit der hier zitierten Gesetzestexte Verantwortung!!!

Aus: Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

 

 "  § 35 NWaldLG – Schutz vor Brandgefahren

 

(1) In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten.

 

(2) Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat.

 

(3) Wer in Wald, Moor, Heide oder in gefährlicher Nähe davon ein Feuer angezündet hat, hat es zu überwachen. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen werden.

 

(4) Die Waldbehörde kann in Zeiten besonderer Brandgefahr und in besonders brandgefährdeten Gebieten durch Verordnung

 

 

den Zutritt zu Wald, Moor und Heide verbieten oder beschränken,

 

 

Verbote nach Absatz 1 über den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hinaus ausdehnen oder

 

 

andere oder weitergehende Bestimmungen über den Umgang mit Feuer und feuergefährlichen Gegenständen in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon treffen.

 

 

(5) Sind Bestimmungen nach Absatz 4 über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erforderlich, so erlässt die oberste Waldbehörde die Verordnung. "

 

 

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173147,36

 

 

Aber wo darf ich denn überhaupt feuer machen?

Ist man nun leider nicht im Besitz von einem kleinen Stückchen Land und kennt auch nicht die waldbesitzende Person, von der man sich die Erlaubnis zum Feuermachen einholt, gibt es weitere Möglichkeiten, wie man vollkommen legal ein Feuer entzünden darf; im Harz und auch anderswo, an vielen Orten, gibt es ausgeschriebene Feuerstellen mitten im Wald. Diese sind meist von Wandervereinen oder Forstverwaltungen eingerichtete Bereiche, in denen es erlaubt ist, ein Feuer zu entzünden. Man findet diese beispielsweise auf guten Wanderkarten verzeichnet.

 

Ob eine erhöhte Waldbrandgefahr für eine entsprechende Region ausgesprochen wurde, erfährt man hier:

 

http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html

 

Vermeidung von Waldbränden

Zur Vermeidung von Waldbränden ist es somit wichtig:

 

 

- Die Waldbrandgefahr für die entsprechende Region zu kennen

 

- Die Feuerstelle windgeschützt anzulegen

 

- Brennbares Material weiträumig um die Feuerstelle zu entfernen

 

- Eine Steineinfassung für das Feuer zu bauen.

 

- ausreichend Wasser zum frühzeitigen Löschen oder einen kleinen Feuerlöscher griffbereit zu haben

 

- Keine Glut oder Funken außerhalb der Steineinfassung zuzulassen

 

- Regelmäßig zu überprüfen, ob sich im Umkreis des Lagers Glutnester ausgebreitet haben

 

 

 

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Umgebung anfangen zu qualmen oder gar zu brennen, müssen alle im Lager sofort handeln! Glut mit Wasser löschen und austreten. Das schlagen mit einer Decke in die Glut verteilt unter Umständen nur noch mehr Glutnester! Neben allen Erstmaßnahmen sollte auf jeden Fall die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 alamiert werden!!

 

 

Bedenkt man diese Grundregeln und pflegt einen respektvollen Umgang mit den Flammen, steht euch jedoch nichts im Wege, zahllose, wundervolle Abende am Lagerfeuer zu verbringen.